Alten- und Pflegeheim Wiese

Pflegeleitbild

Wir pflegen Sie als BewohnerIn nach dem Pflegemodell Krohwinkel mit dem Ziel, Ihnen ein zufriedenes und eigenständiges Leben zu ermöglichen, Ihnen die Hilfe zukommen zu lassen, die Sie benötigen, um Ihre Selbständigkeit zu erhalten oder erneut zu erlangen, Ihnen aber auch die Rückzugsmöglichkeiten zu geben, die Sie sich persönlich wünschen. Dabei fördern wir den Kontakt zu Ihren Angehörigen und Ihrem gewohnten sozialen Umfeld. Wir unterstützen und beraten Sie und Ihre Angehörigen bei allen anfallenden Problemen.

Wünsche & Ideen mit einbringen

Fragen und Beschwerden von Ihnen und Ihren Angehörigen helfen uns, unsere Pflege- und Betreuungsleistungen immer weiter zu verbessern.

Ihre Angehörigen und Ärzte sind unsere Partner in der Sorge um Ihr Wohlergehen und werden auf Wunsch in den Pflegeprozess einbezogen. Regelmäßige Pflegevisiten sowie Bewohner- und Angehörigenbefragungen sichern die Qualität unserer Pflege und Betreuung.

Für uns stehen Sie als Bewohner/in mit Ihrem Wunsch nach menschlicher Fürsorge im Vordergrund. Grundlage unseres Miteinanders sind die Maßstäbe und Selbstverständlichkeiten des menschlichen Zusammenlebens, die in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ ihren Niederschlag gefunden haben. Diese Inhalte sind für uns und unsere MitarbeiterInnen verbindlich.

Unsere Pflege- und Betreuungsmaßnahmen werden für Sie von unseren Pflegefachkräften unter Einbeziehung Ihrer Bedürfnisse wirtschaftlich geplant, durchgeführt und regelmäßig an Veränderungen angepasst. Der Pflegeprozess spiegelt sich in der Pflegedokumentation wider, die Ihnen jederzeit zur Einsichtnahme zu Verfügung steht.

Unsere personell gleichmäßige Dienstplanung ermöglicht eine bewohnerorientierte Pflege und Betreuung. Unsere MitarbeiterInnen nehmen aktuelle Fort- und Weiterbildungsangebote regelmäßig wahr, die Informationsweitergabe erfolgt unter den MitarbeiterInnen bereichsübergreifend im Rahmen von Dienstbesprechungen und Dienstübergaben bei Schichtwechsel.

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit

Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit

Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtet, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5: Information, Beratung, Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie Behandlung.

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtet, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5: Information, Beratung, Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie Behandlung.

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.